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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21   

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LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21 (https://dejure.org/2022,19114)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2022 - 6 Sa 422/21 (https://dejure.org/2022,19114)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2022 - 6 Sa 422/21 (https://dejure.org/2022,19114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 15 Abs 1 KSchG, § 286 Abs 1 S 1 ZPO
    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Beweiswürdigung

  • IWW

    § 64 Abs. 2 Buchstabe c ArbGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 520 ZPO, § 626 BGB, § 140 BGB, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 4 Abs. 3 Nr. 1 Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung (VerkEHKflAusbV), § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug - Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchter Arbeitszeitbetrug; Betriebsrat; Beweisaufnahme; Beweiswürdigung; Ersatzmitglied; Interessenabwägung; non-liquet; Verdachtskündigung; Außerordentliche Kündigung; versuchter Arbeitszeitbetrug (hier: verneint)

  • rechtsportal.de

    Versuchter Arbeitszeitbetrug; Betriebsrat; Beweisaufnahme; Beweiswürdigung; Ersatzmitglied; Interessenabwägung; non-liquet; Verdachtskündigung; Außerordentliche Kündigung; versuchter Arbeitszeitbetrug (hier: verneint)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
    (vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - R. 17; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14 mwN, jeweils zitiert nach juris) .

    b) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen ( BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 28, 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 54; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 26, jeweils zitiert nach juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29, 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 40; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).

    Je höher er ist, desto größer ist diese (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29, aaO).

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
    b) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen ( BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 28, 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 54; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 26, jeweils zitiert nach juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29, 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 40; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
    Einer Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung verlangt § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG für den Nachwirkungszeitraum nicht (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 17, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 16, 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 13, 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 39; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 16, 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 13, 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 39; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 1572/17

    Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ; Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
    Kann sich das Gericht nach ordnungsgemäßer Würdigung sämtlicher Ergebnisse einer Beweisaufnahme und der mündlichen Verhandlung von der zu beweisenden Tatsache nicht in dem erforderlichen Maß überzeugen (non liquet), hat es bei seiner Entscheidung von dem Nichtvorliegen der betreffenden Tatsache zu Ungunsten der beweisbelasteten Partei auszugehen (LAG Hessen 23. September 2019 - 9 Sa 1572/17 - Rn. 62, zitiert nach juris; Saenger - Saenger ZPO 9. Auflage 2021 § 286 Rn. 34).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
    (vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - R. 17; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14 mwN, jeweils zitiert nach juris) .
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
    b) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen ( BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 28, 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 54; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 26, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
    Die Beklagte hat schon keinen hinreichenden, auf objektive Umstände gegründeten dringenden Tatverdacht vorgetragen und ihre zumutbaren Aufklärungsbemühungen ausreichend dargelegt (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 60 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
    Dabei sind die Tatsacheninstanzen grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft sie den behaupteten Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau beimessen (vgl. insgesamt BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 24, mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2023 - 8 Sa 371/21

    Unwirksame Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags - Arzt in

    Kann sich das Gericht nach ordnungsgemäßer Würdigung sämtlicher Ergebnisse einer Beweisaufnahme und der mündlichen Verhandlung von der zu beweisenden Tatsache nicht in dem erforderlichen Maß überzeugen (non liquet), hat es bei seiner Entscheidung von dem Nichtvorliegen der betreffenden Tatsache zu Ungunsten der beweisbelasteten Partei auszugehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 22. März 2022 - 6 Sa 422/21 - Rn. 41 mwN, zitiert nach juris).
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